Als weiter Auswirkung der Coronakrise wurde am 04.05.20 unter Einhaltung der strengen Hygiene- und Abstandsvorschriften durchgeführten Vorstandsitzung beschlossen die geplante Mitgliederversammlung vom 17.06.20 in die zweite Jahreshälfte 2020 zu verschieben. Versammlungen in diesem Ausmaß sind zurzeit noch nicht erlaubt und auch wir sind der Überzeugung, dass eine ordnungsgemäß durchgeführte Versammlung nicht möglich ist.
Vereine können die Durchführung von Mitgliederversammlungen und sog. Umlaufverfahren im aktuellen Jahr erleichtert vornehmen. Dem Vorstand wird ermöglicht, Vereinsmitgliedern die Gelegenheit zu geben, Mitgliederrechte „im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.“ (Artikel 2 § 5 Abs. 2 COVInsAG).
Wir haben uns für eine Verschiebung entschieden und hoffen noch in diesem Jahr eine ordnungsgemäße Versammlung durchzuführen.
Es standen auch Wahlen an. Auch hierzu hat sich die Bundesregierung Gedanken gemacht.
Um die betroffenen Vereine in die Lage zu versetzen, auch bei Versammlungsbeschränkungen handlungsfähig zu bleiben, wurde nun durch die Bundesregierung geregelt, dass Vorstandsmitglieder, deren Bestellung in diesem Jahr abläuft, im Amt bleiben, bis sie abberufen oder ein Nachfolger gewählt wird (Artikel 2 § 5 Abs. 1 COVInsAG).
Alle zur Wahl stehenden Personen haben ihre Bereitschaft erklärt, bis zur nächsten Mitgliederversammlung weiterzumachen.
Wenn es wieder möglich ist eine ordnungsgemäße Versammlung durchzuführen, werden wir euch rechtzeitig über die gewohnten Medien (Homepage, facebook und HGV Blatt) darüber informieren.
Der Vorstand des TSV Lindewitt